Stufenplan nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Stufe 1
BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen*
Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen*
Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen
Stufe 2
Personen im Alter von ≥75 – 79 Jahren
Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen*
Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
Stufe 3
Personen im Alter von ≥70 – 74 Jahren
Personen nach Organtransplantation
Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko**
BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen mit hohem Risiko
Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen* und in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind Teilbereiche des ÖGD
Stufe 4
Personen im Alter von ≥ 65 – 69 Jahren
Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko** und deren engste Kontaktpersonen
Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen*
LehrerInnen
ErzieherInnen
Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen
Personen im Alter von ≥ 60 – 64 Jahren
Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen
Beschäftigte im Einzelhandel
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
Stufe 5
Personen im Alter von ≥ 60 – 64 Jahren
Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen
Beschäftigte im Einzelhandel
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur
Stufe 6
Alle übrigen Personen im Alter von < 60 Jahren